Enel besteht Test nicht
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Das italienische Unternehmen Enel gehört zu den Firmen, die mit der Durchführung von "Konsultationen von Interessengruppen" in der Westsahara genau die gleiche Vorgehensweise wie die EU gewählt haben - ein Verfahren, das nun vom Europäischen Gericht für nichtig erklärt wurde.

05. Oktober 2021

Foto oben: Siemens Gamesa beliefert Enel seit Juli 2021 mit Windradkomponenten für seinen großen Windpark Boujdour (Bild aus Motril, Spanien). 

Das Europäische Gericht entschied am 29. September 2021, dass das Vorgehen der EU gegenüber der Westsahara rechtswidrig war. Das Urteil nimmt diesen Ansatz auseinander und zeigt deutlich, wie grundlegend falsch auch die Annahmen des italienischen Unternehmens Enel in Bezug auf das Hoheitsgebiet sind.

Wie Western Sahara Resource Watch bereits berichtete, haben die EU-Institutionen bewusst frühere Urteile des Europäischen Gerichts ignoriert, die besagen, dass die Zustimmung des Volkes der Westsahara die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Handels- oder Fischereiaktivitäten in diesem Hoheitsgebiet ist.

Anstatt diese Zustimmung einzuholen, führten die EU-Institutionen eine "Konsultation von Interessengruppen" durch, um die angeblichen "Vorteile" für die Bevölkerung in dem Gebiet – hauptsächlich marokkanische Siedler:innen – zu bewerten. Die Konsultation wurde in Zusammenarbeit mit den marokkanischen Partner:innen der EU durchgeführt.

So „konsultierten“ EU-Institutionen nur Gruppen und Einzelpersonen, die die marokkanische Position in dem Konflikt vertreten, so wie zum Beispiel marokkanische Parlamentarier:innen, NGOs, Wirtschaftsgruppen, Behörden, usw. Es wurden keinerlei Bemühungen unternommen, die Zustimmung des sahrauischen Volkes einzuholen, um in der Westsahara zu agieren.

Am 29. September kam das Europäische Gericht zu dem Schluss, dass eine solche Vorgehensweise und Argumentation völlig irrelevant und unzureichend ist. Das Europäische Gericht betonte, dass eine "Konsultation" über "Vorteile" die Zustimmung des Volkes der Westsahara - durch ihre von den Vereinten Nationen anerkannte Vertretung, die Polisario - nicht ersetzen kann.

Auszug aus der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs, 29.09.2021

 

Dieses Urteil dürfte vor allem für Unternehmen relevant und wichtig sein, die die rechtswidrige Vorgehensweise der EU übernommen haben.

Das wichtigste von diesen Unternehmen ist Enel, das am Bau von den meisten Energieprojekten in der Westsahara beteiligt ist und in den letzten Jahren ähnliche "Folgenabschätzungen" oder "Konsultationen" durchgeführt hat. Enel wurde Anfang dieses Jahres aus den Portfolios der größten privaten Vermögensverwaltung Norwegens ausgeschlossen, da es gegen das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis verstößt.

Enel ist das Unternehmen, das am stärksten am Bau von marokkanischen Energieprojekten in der besetzten Westsahara beteiligt ist. In einem Brief an WSRW nur zwei Wochen vor dem Urteil (siehe Screenshot unten) beschrieb Enel seine Vorgehensweise, die im Wesentlichen mit der der EU identisch ist. Enel war nicht in der Lage, auf die Fragen von WSRW, wie das Unternehmen eine Genehmigung für sein Agieren auf dem Territorium hätte erhalten können, zu antworten. 

Schreiben von Enel an WSRW, 13.09.2021. 
WSRW schrieb an Enel am 03.07.2013, 27.09.2016, 11.10.2016, 02.06.2020, 03.09.2021 und erhielt unzureichende Antworten am 10.10.2016, 30.06.2020 und 13.09.2021. Die Antworten von Enel beziehen sich durchweg auf das irrelevante Argument der angeblichen "Vorteile".

 

Darüber hinaus haben die Unternehmen ENGIE und ACWA Power ähnliche Herangehensweisen. Zuletzt beauftragte ENGIE im Jahr 2021 das Unternehmen Global Diligence mit der Durchführung einer geheimen "Konsultation" mit angeblichen "Interessengruppen". WSRW und die französische NGO APSO schrieben dem Unternehmen am 11.01.2019 und am 09.12.2020. ENGIE antwortete am 13.04.2021. WSRW schickte am 17.05.2021 ein Folgeschreiben, das nicht beantwortet wurde.

ACWA Power stützt sich angeblich auf ähnliche Studien mit einer angeblichen Konsultationskomponente. WSRW schrieb am 29.11.2016 und am 05.06.2020 an ACWA und hat bis heute keine Antwort erhalten.

Siemens spricht nur den Aspekt des angeblichen "Nutzens" an, ohne das Recht des sahrauischen Volkes auf Zustimmung zu erwähnen. WSRW schrieb der Siemens AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen Siemens Energy und Gamesa am 06.03.2012, 19.06.2012, 03.07.2013, 26.09.2016, 07.12.2017, 01.10.2018 und 18.02.2021 bezüglich des Rechts auf Zustimmung. In ihren Schreiben vom 10.05.2012, 10.10.2016, 08.01.2018, 16.11.2018, 24.04.2020, 23.03.2021 und 07.04.2021 gingen die Unternehmen nicht auf diesen Aspekt ein.

Die Gemeinsamkeiten der von den beteiligten Unternehmen in der Westsahara durchgeführten „Konsultationsstudien" sind folgende:

  • Keines der Unternehmen hat die Zustimmung des sahrauischen Volkes eingeholt, weder für die Geschäftsvereinbarung noch für die Beauftragung von Drittfirmen zur Durchführung der „Konsultationen“.
  • Keines der Gutachten ist öffentlich, genau so wenig wie deren Rechtsrahmen und Zielvorgaben. 
  • Von den beauftragten externen Beratungsunternehmen, die in der Regel nicht einmal bekannt sind, können keine Auskünfte eingeholt werden. Das von Enel beauftragte Unternehmen ist niemandem bekannt, während das von ENGIE beauftragte Unternehmen - Global Diligence - keine detaillierten Fragen zur Methodik beantworten will.
  • WSRW ist keine einzige sahrauische Gruppe oder Einzelperson bekannt, die für die Selbstbestimmung des Sahrauischen Volkes eintritt – einschließlich der von den Vereinten Nationen anerkannten Vertretung Polisario – die jemals an solchen angeblichen Konsultationen teilgenommen hat.
  • WSRW sind keinerlei Konsultationsverfahren oder Folgenabschätzungen bekannt, die den rechtlichen Status des Hoheitsgebiets, den rechtlichen Status der marokkanischen Präsenz in dem Territorium, die Rechte des sahrauischen Volkes oder die rechtliche Zulässigkeit der kommerziellen Operation, an der sie sich beteiligen wollen, berücksichtigen.
  • Alle Studien erwähnen angeblich die "Vorteile" für die lokale Bevölkerung, was laut Europäischem Gericht irrelevant ist.
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